Am 1. Januar 2021 tritt das neue Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung in Kraft. Welche Änderungen kommen auf Arbeitgeber und -nehmer zu und wie können sie sich darauf vorbereiten? Die wichtigsten Punkte im Überblick...
Die bisher kantonal unterschiedlich geregelte Quellenbesteuerung, wurde mit dem Kreisschreiben Nr. 45 der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV vereinheitlich. Das neue Bundesgesetz über die Revision der Quellenbesteuerung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.