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BLOG Mehrwertsteuer

Wissenswertes über MwsT

In der Schweiz gelten ab 1. Januar 2018 für Umsätze, die nicht von der Steuer ausgenommen oder befreit (u.a. Exporte) sind, die folgenden Steuersätze:
Normalsatz: 7,7 %
reduzierter Satz: 2,5 %
Sondersatz: 3,7 %

Steuerpflicht

Ob jemand steuerpflichtig wird und damit der ESTV gegenüber seine Umsätze periodisch abrechnen muss, richtet sich nach dem Umfang derjenigen jährlich im In- und Ausland erbrachten Leistungen, die nicht von der Steuer ausgenommen sind. Wird die gesetzlich vorgesehene Umsatzgrösse (100'000 Franken) erreicht oder ist schon bei der Aufnahme der unternehmerischen Tätigkeit klar, dass die massgebende Grösse übertroffen wird, ist ein Unternehmen gehalten, sich bei der ESTV als steuerpflichtige Person anzumelden; dabei erhält sie eine MWST-Nr. zugeteilt.